Reitbuch

Nauerhof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Katharina Schönauer

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschuss

  1. Buchung von Stunden kann je nach freien Plätzen, jederzeit erfolgen.
  2. Stammlätze können in Absprache mit Reitlehrer für unterschiedliche Zeiträume gebucht werden.
  3. Stunden können bis 72h vorher kostenfrei storniert werden. Stornierungen weniger als 72h vorher müssen bezahlt werden, es sei denn, sie können erneut vergeben werden.
  4. Stammplätze können nicht storniert werden, dafür können in den zwei nachfolgenden Wochen gleichwertige Ausweichstermine gebucht werden.
  5. Die Auswahl des Pferdes obliegt der Reitschule. Wünsche werden berücksichtigt, soweit dies unter Beachtung der reiterlichen Fähigkeiten und der Einsatzmöglichkeiten der Pferde möglich ist.
  6. Kein Unterricht erfolgt an gesetzlichen Feiertagen und während der Betriebsferien, die jährlich zu wechselenden Zeiten liegen. Die Betriebsferien werden rechtzeitig mitgeteilt.
  7. Bei amtlicher Unwetterwarnung im örtlichen Bereich der Reitschule fällt die Reitstunde aufgrund höherer Gewalt ersatzlos und ohne Reduzierung der Bezahlung aus.
  8. Sowohl der Reitschüler als auch alle ihn begleitenden Personen haben sich an die Anweisungen der Reitschule bzw. der Reitlehrer zu halten, anders können Gefahren für diese oder die Pferde nicht verhindert werden. Eine Haftung für Schäden, die aus weisungswidrigen Verhalten entstehen, ist ausgeschlossen. Die aushängende Stallordnung ist einzuhalten.
  9. Der Reitschüler ist verpflichtet 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, um ggf. das Pferd für den Reitunterricht vorzubereiten (putzen, satteln, zäumen etc.) und vorab, wenn der Ausbildungsstand es zulässt, selbstständig warm zu reiten. Ebenfalls ist er verpflichtet, ca. 15 Minuten nach der Reitstunde für die Versorgung des Pferdes aufzuwenden, sofern dieses nicht für eine weitere Reitstunde übernommen wird.
  10. Sollte der Reitschüler kurzfristig nicht an der vereinbarten Reitstunde teilnehmen können, ist er verpflichtet dieses möglichst frühzeitig mitzuteilen.
  11. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, das bei der Teilnahme am Reitunterricht in Kauf genommen wird.
  12. Die Haftung der Reitschule wird für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reitschülers und aller ihn begleitenden Personen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen. Die Haftung der Reitschule für sonstige Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen.