Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Katharina Schönauer
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschuss
Auf dem gesamten Gelände gilt die Hofordnung
Haftung nach $833 Abs. 2 BGB, soweit sich aus den weiteren Regelungen nichts anderes ergibt
Buchung von Stunden kann je nach freien Plätzen, jederzeit erfolgen.
Stammlätze können in Absprache mit Reitlehrer für unterschiedliche Zeiträume gebucht
werden.
Stunden können bis 72h vorher kostenfrei storniert werden. Stornierungen weniger als
72h vorher müssen bezahlt werden, es sei denn, sie können erneut vergeben werden.
Stammplätze können nicht storniert werden, dafür können in den zwei nachfolgenden
Wochen gleichwertige Ausweichstermine gebucht werden.
Die Auswahl des Pferdes obliegt der Reitschule. Wünsche werden berücksichtigt, soweit
dies unter Beachtung der reiterlichen Fähigkeiten und der Einsatzmöglichkeiten der Pferde möglich ist.
Kein Unterricht erfolgt an gesetzlichen Feiertagen und während der Betriebsferien, die
jährlich zu wechselenden Zeiten liegen. Die Betriebsferien werden rechtzeitig mitgeteilt.
Bei amtlicher Unwetterwarnung im örtlichen Bereich der Reitschule fällt die Reitstunde
aufgrund höherer Gewalt ersatzlos und ohne Reduzierung der Bezahlung aus.
Sowohl der Reitschüler als auch alle ihn begleitenden Personen haben sich an die
Anweisungen der Reitschule bzw. der Reitlehrer zu halten, anders können Gefahren für
diese oder die Pferde nicht verhindert werden. Eine Haftung für Schäden, die aus weisungswidrigen
Verhalten entstehen, ist ausgeschlossen. Die aushängende Stallordnung ist einzuhalten.
Der Reitschüler ist verpflichtet 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde auf der Reitanlage
zu erscheinen, um ggf. das Pferd für den Reitunterricht vorzubereiten (putzen, satteln,
zäumen etc.) und vorab, wenn der Ausbildungsstand es zulässt, selbstständig warm zu
reiten. Ebenfalls ist er verpflichtet, ca. 15 Minuten nach der Reitstunde für die
Versorgung des Pferdes aufzuwenden, sofern dieses nicht für eine weitere Reitstunde übernommen wird.
Sollte der Reitschüler kurzfristig nicht an der vereinbarten Reitstunde teilnehmen
können, ist er verpflichtet dieses möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko mit sich
bringt, das bei der Teilnahme am Reitunterricht in Kauf genommen wird.
Die Haftung der Reitschule wird für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Reitschülers und aller ihn begleitenden Personen
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen. Die Haftung der Reitschule für sonstige
Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Reitschule oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen.